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Leitungen im öffentlichen Straßengrund; Abschluss eines Gestattungs- oder Konzessionsvertrages

Werden in öffentlichen Straßengrund Leitungen für Zwecke öffentlicher Versorgung verlegt, regelt sich das Verhältnis zwischen Straßenbaulastträger und Versorgungsunternehmen nach bürgerlichem Recht. In der Regel wird ein Gestattungs- oder Konzessionsvertrag geschlossen.

Markt Fürstenzell

SG 3.2 - Grundstücksverkehr, Beitragswesen

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
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Di
08:00 Uhr - 11:30 Uhr

und

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Mi
08:00 Uhr - 11:30 Uhr
Do
08:00 Uhr - 11:30 Uhr

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94081 Fürstenzell

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94079 Fürstenzell