Logo Bayernportal

Leitungen im öffentlichen Straßengrund; Abschluss eines Gestattungs- oder Konzessionsvertrages

Werden in öffentlichen Straßengrund Leitungen für Zwecke öffentlicher Versorgung verlegt, regelt sich das Verhältnis zwischen Straßenbaulastträger und Versorgungsunternehmen nach bürgerlichem Recht. In der Regel wird ein Gestattungs- oder Konzessionsvertrag geschlossen.

Landratsamt Ebersberg

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
07:30 Uhr - 17:00 Uhr
Di
07:30 Uhr - 17:00 Uhr
Mi
07:30 Uhr - 17:00 Uhr
Do
07:30 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
07:30 Uhr - 12:30 Uhr
+ nach Vereinbarung

Hausanschrift

Eichthalstraße 5
85560 Ebersberg

Postanschrift

Postfach 1449
85555 Ebersberg