Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Werden in öffentlichen Straßengrund Leitungen für Zwecke öffentlicher Versorgung verlegt, regelt sich das Verhältnis zwischen Straßenbaulastträger und Versorgungsunternehmen nach bürgerlichem Recht. In der Regel wird ein Gestattungs- oder Konzessionsvertrag geschlossen.
Hauptstr. 2
63839 Kleinwallstadt
Postfach 40
63835 Kleinwallstadt