Logo Bayernportal

Leitungen im öffentlichen Straßengrund; Abschluss eines Gestattungs- oder Konzessionsvertrages

Werden in öffentlichen Straßengrund Leitungen für Zwecke öffentlicher Versorgung verlegt, regelt sich das Verhältnis zwischen Straßenbaulastträger und Versorgungsunternehmen nach bürgerlichem Recht. In der Regel wird ein Gestattungs- oder Konzessionsvertrag geschlossen.

Gemeinde Litzendorf

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
07:45 Uhr - 15:30 Uhr
Di
07:45 Uhr - 15:30 Uhr
Mi
07:45 Uhr - 12:00 Uhr
Do
07:45 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
07:45 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung

Hausanschrift

Am Knock 6
96123 Litzendorf

Postanschrift

Postfach 1141
96121 Litzendorf