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Gewerbeanzeige; Gewerbeanmeldung durch Nicht-EU-Bürger

Wenn Sie ein stehendes Gewerbe anfangen wollen, müssen Sie dies anzeigen. Anzeigepflichtig ist auch der Beginn des Betriebs einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle, sowie die Verlegung des Betriebs.

Gemeinde Johanniskirchen

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
7:30 Uhr - 11:30 Uhr

und

12:30 Uhr - 17:00 Uhr
Di
7:30 Uhr - 11:30 Uhr

und

12:30 Uhr - 17:00 Uhr
Mi
7:30 Uhr - 11:30 Uhr
Do
7:30 Uhr - 11:30 Uhr

und

12:30 Uhr - 17:00 Uhr
Fr
7:30 Uhr - 12:30 Uhr
+ nach Vereinbarung

Hausanschrift

Obere Hauptstr. 1
84381 Johanniskirchen

Postanschrift

Obere Hauptstr. 1
84381 Johanniskirchen