Logo Bayernportal

Kommunale Stromversorgung; Zahlung des Anschlussbeitrags

Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Stromversorgung zählt, kann die Gemeinde einen Anschlussbeitrag erheben.

Für Sie zuständig

Verwaltungsgemeinschaft Burgebrach - SG 15 Hauptverwaltung, EDV, Fremdenverkehrsamt, Sitzungsdienst, Sportamt

Verwaltungsgemeinschaft Burgebrach

Hausanschrift

Lagerhausstraße 8
96138 Burgebrach

Postanschrift

Lagerhausstr. 8

96138 Burgebrach

Telefon

+49 9546 9416-0

Leistungsdetails

Die konkrete Höhe des Beitrags für den Anschluss an die kommunale Stromversorgung ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

Stand: 03.11.2023
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales