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Eheaufhebung; Mitteilung von Aufhebungstatbeständen

In bestimmten Fällen ist neben den betroffenen Bürgern auch die Regierung von Mittelfranken berechtigt, die Eheaufhebung zu beantragen. Behörden wie Standesämter, Ausländerbehörden oder Personen können der zuständigen Behörde mögliche Aufhebungstatbestände mitteilen.

Ansprechpartner - Regierung von Mittelfranken

Sachgebiet 11 - Personelles Statusrecht, Ausländerrecht, Zentrale Ausländerbehörde Mittelfranken

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