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Psychotherapeut/-in; Beantragung einer Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des Berufs

Wenn Sie den Beruf des Psychotherapeuten in Deutschland ohne Approbation als Psychotherapeut ausüben wollen, benötigen Sie in der Regel eine Erlaubnis.

Ansprechpartner - Regierung von Oberbayern

Sachgebiet 55.3 - Rechtsfragen Gesundheitsberufe

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