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Wenn ausländische Gesellschaften aus der EU oder dem EWR Rückzahlungen oder Leistungen aus Einlagen an deutsche Anteilseigner vornehmen, können sie zu Gunsten ihrer Anteilseigner einen Antrag auf gesonderte Feststellung einer steuerlichen Einlagenrückgewähr stellen.
Bodenseestr. 6
87700 Memmingen
Postfach 1345
87683 Memmingen