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Unternehmen und Fachkräfte aus Drittstaaten können, sofern ein konkretes Arbeitsplatzangebot vorliegt, das Einreiseverfahren durch das beschleunigte Fachkräfteverfahren verkürzen. Unternehmen benötigen zur Beantragung die Vollmacht der ausländischen Fachkraft.
und
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