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Unternehmen und Fachkräfte aus Drittstaaten können, sofern ein konkretes Arbeitsplatzangebot vorliegt, das Einreiseverfahren durch das beschleunigte Fachkräfteverfahren verkürzen. Unternehmen benötigen zur Beantragung die Vollmacht der ausländischen Fachkraft.
Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.
Strandbadstr. 2
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