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Asylbewerber; Vollzug von Aufenthaltsbeendigungen

Der Begriff der Aufenthaltsbeendigung umfasst alle Maßnahmen, die zur Beendigung des Aufenthaltes im Bundesgebiet führen. Der Vollzug aufenthaltsbeendender Maßnahmen gehört zu den Aufgaben der Zentralen Ausländerbehörden.

Ansprechpartner

  • Zu finden in
    Regierung von Mittelfranken Außenstelle Ansbach Philipp-Zorn-Straße
    Sprechzeiten
    • Zentrale Ausländerbehörde Mittelfranken

      Telefon +49 (0)981 53-8260

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