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Die Hilfe für Menschen, die in einem Alten- oder Pflegeheim wohnen, besteht in einer teilweisen oder vollständigen Übernahme der Heimkosten. Die Höhe der von den Bezirken übernommenen Kosten ist davon abhängig, in wie weit sich die Heimbewohner selbst aus ihrem Einkommen oder sonstigen Ansprüchen – z.B. Leistungen der Pflegeversicherung – helfen können.
Auch die Hilfe bei kurzzeitigen Unterbringungen (z. B. kurzzeitige Aufnahme in einem Pflegeheim wegen Verhinderung der Pflegeperson) gehört zu den Leistungen der Bezirke, soweit die Kosten nicht anderweitig sichergestellt sind.
Die Sozialverwaltungen der Bezirke können nicht nur bei dauerhaften Heimaufnahmen, sondern auch bei Pflegeeinrichtungen, die nur während des Tages ältere Menschen betreuen, Hilfe zur Pflege gewähren.