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Preisauszeichnung; Informationen zur Preisangabenpflicht

Wer als Unternehmer Verbrauchern Waren o. Leistungen anbietet o. mit Angabe von Preisen dafür wirbt, hat die Gesamtpreise einschl. USt. und Nebenkosten anzugeben. Bei bestimmten Angebotsformen ist zusätzlich der Preis für eine festgelegte Mengeneinheit (Grundpreis) anzugeben.

Ansprechpartner - Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen

Gaststätten- und Lebensmittelrecht, Vollzugsaufgaben, Veterinäramt - Sachgebiet 72

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