Anliegerbescheinigung; Beantragung
Sie können eine Auskunft über bereits geleistete oder noch offene bzw. künftig zu erhebende Erschließungsbeiträge beantragen.
Beschreibung
Für die erstmalige ordnungsgemäße Herstellung (auch für Teilmaßnahmen) von Straßen erheben die Gemeinden als Straßenbaubehörde Erschließungsbeiträge entsprechend der Erschließungsbeitragssatzung.
Mit der Anliegerbescheinigung wird der straßenmäßige Erschließungszustand eines Grundstückes dokumentiert.
Voraussetzungen
Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.
Soweit der Antrag nicht vom Eigentümer gestellt wird, benötigt der Antragsteller eine Einverständniserklärung des Grundstücks- oder Wohnungseigentümers.
Verfahrensablauf
Der Antrag muss den Namen und die Anschrift des Eigentümers enthalten sowie das Grundstück bezeichnen (Straße, Hausnummer, Gemarkung und Flurnummer). Er kann auch formlos gestellt werden.
Fristen
Erforderliche Unterlagen
- Erforderliche Unterlage, bayernweit: Eigentümernachweis und ggf. Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers
- Erforderliche Unterlage, bayernweit: Flurkartenauszug
- Erforderliche Unterlage, bayernweit: Lageplan
- Erforderliche Unterlage, bayernweit: ggf. Einverständniserklärung des Grundstücks- oder Wohnungseigentümers
Kosten
Rechtsgrundlagen
-
Rechtsgrundlagen, bayernweit:
Art. 5 und Art. 5a Kommunalabgabengesetz (KAG)
Beiträge, Erschließungsbeiträge
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: § 127 ff Baugesetzbuch (BauGB)
Stand: 04.05.2022
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Für Sie zuständig
Für die Kontaktdaten der zuständigen Stelle und ggf. lokal gültige Informationen wählen Sie bei "Vor Ort" einen Ort aus.
Allgemeine Leistungsübersicht
Alphabetische und hierarchische Übersicht aller Leistungen.