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Für das Veranstalten sog. kleiner Lotterien und Ausspielungen bzw. Tombolas ist eine glücksspielrechtliche Erlaubnis erforderlich. Allgemein erlaubte Veranstaltungen sind lediglich anzuzeigen.
und
15:00 Uhr - 18:00 Uhrund
15:00 Uhr - 17:00 Uhr
Rathausplatz 1
86836 Graben
Rathausplatz 1
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