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Standesamtsaufsicht; Durchführung von Aufsichtsprüfungen

Die Aufsicht über die Standesämter führen als untere Aufsichtsbehörden die kreisfreien Gemeinden für ihre Standesämter und die Landratsämter als Staatsbehörden.

Landratsamt Garmisch-Partenkirchen

Sg. 24 Personenstands-und Ausländerwesen, Asylbewerberbetreuung

Öffnungszeiten

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Allgemein

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08:00 Uhr - 12:30 Uhr
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08:00 Uhr - 12:30 Uhr
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