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Verbraucherinsolvenz und Restschuldbefreiung; Beantragung

Das Insolvenzrecht sieht für Personen, die keine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, ein eigenes Verbraucherinsolvenzverfahren vor, das unter bestimmten Voraussetzungen zu einer Restschuldbefreiung nach drei bzw. fünf Jahren führen kann.

Amtsgericht Hof

Öffnungszeiten

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Öffnungszeiten des Bürgerservice Justiz

Montag bis Freitag: 08:00 Uhr bis 11:00 Uhr

sowie nach telefonischer Absprache unter der Telefonnummer: 09281 / 600-421

 

Für Eilsachen (Anträge auf Erlass einstweiliger Verfügungen, Kontoschutzanträge etc.) besteht darüber hinaus auch noch die Möglichkeit der Terminsabsprache.

Hausanschrift

Berliner Platz 1
95030 Hof

Postanschrift

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95010 Hof