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Die Einleitung von gereinigtem Abwasser und Niederschlagswasser ist abgabepflichtig. Wird die Abgabe nicht über die im wasserrechtlichen Bescheid festgesetzten Grenzwerte ermittelt, kann der Abgabepflichtige sich gegenüber der zuständigen Behörde erklären.
und
15:00 Uhr - 17:00 Uhr
Marktplatz 1
87700 Memmingen
Postfach 1853
87688 Memmingen