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Die Einleitung von gereinigtem Abwasser und Niederschlagswasser ist abgabepflichtig. Wird die Abgabe nicht über die im wasserrechtlichen Bescheid festgesetzten Grenzwerte ermittelt, kann der Abgabepflichtige sich gegenüber der zuständigen Behörde erklären.
Olympiastr. 10
82467 Garmisch-Partenkirchen
Postfach 1563
82455 Garmisch-Partenkirchen