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Die Einleitung von gereinigtem Abwasser und Niederschlagswasser ist abgabepflichtig. Wird die Abgabe nicht über die im wasserrechtlichen Bescheid festgesetzten Grenzwerte ermittelt, kann der Abgabepflichtige sich gegenüber der zuständigen Behörde erklären.
und
14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Bahnhofstraße 38
84503 Altötting
Postfach 1432
84498 Altötting