Schüleraustausch; Informationen zu Förderungen
Der Schüleraustausch soll die internationale Zusammenarbeit und Kommunikation im schulischen Bereich stärken sowie die fremdsprachliche, interkulturelle und soziale Kompetenz der Schülerinnen und Schüler fördern.
Beschreibung
Der Schüleraustausch kann im Rahmen einer Schulpartnerschaft finanziell unterstützt werden:
- EU-Förderung – ERASMUS+
- Reisekostenerstattung für staatliche Lehrkräfte
- ggf. Förderung durch den Bayerischen Jugendring (abhängig von Zielland und Arten der Maßnahme)
- ggf. Förderung durch das Deutsch-Französische Jugendwerk oder das Deutsch-Polnische Jugendwerk
- Landkreise und Gemeinden können einen Zuschuss für Besuche von Schülerinnen und Schülern im Rahmen von Schulpartnerschaften gewähren. Informationen zu den Förderungsrichtlinien sowie das Antragsformular erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.
Rechtsgrundlagen
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: EU-Verordnung zur Einrichtung von Erasmus + (2014-2020)
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: Internationaler Schüleraustausch - Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: Förderrichtlinie der Stadt oder Gemeinde
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Stand: 31.01.2022
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
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