Grund- und Mittelschule; Schulaufsicht und Beratung
Den Regierungen obliegt die fachliche Behördenaufsicht über die Staatlichen Schulämter im Regierungsbezirk und die fachlichen Angelegenheiten der öffentlichen Volksschulen.
Beschreibung
Die Schulverwaltung im Mittelschulbereich ist in drei Ebenen gegliedert. Die obere Ebene bildet das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus die mittlere Ebene die jeweilige Regierungen und die untere Ebene das jeweilige Staatliche Schulamt. Die Regierungen üben die Schul- und Dienstaufsicht über das staatliche Personal aus und sind zuständig für Funktionsstellenbesetzungen und Schulorganisation sowie den Einsatz des Lehrpersonals.
Rechtsgrundlagen
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG)
Weiterführende Links
Stand: 02.09.2021
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Für Sie zuständig
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Regierung von Oberbayern - Sachgebiet 40.3 - Grund- und Mittelschulen – Schulaufsicht
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Alphabetische und hierarchische Übersicht aller Leistungen.