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Landschaftspflege und Naturschutz; Beratung und Betreuung

Die Kreisfachberatung für Gartenkultur und Landespflege wirkt bei der Gesamtheit der Maßnahmen zur Sicherung der nachhaltigen Nutzungsfähigkeit, zur Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Kulturlandschaft mit.

Für Sie zuständig

Landratsamt Traunstein - SG 4.14 Naturschutz- und Waldrecht, Gründordnung

Leistungsdetails

Aufgaben der Kreisfachberatung für Gartenkultur und Landespflege im Tätigkeitsfeld Landespflege und Naturschutz können sein:
  • Die Beratung und Mitwirkung bei Aufgaben des Naturschutzes und der Landschaftspflege einschließlich der fachgerechten Ausführung von ökologischen, landschaftspflegerischen und gestalterischen Ausgleichsmaßnahmen.
  • Die fachliche Begleitung bei Maßnahmen der Flurbereinigung, der Dorferneuerung und der Städtebauförderung in Abstimmung mit den zuständigen Fachbehörden.
  • Die Mitwirkung bei der Erstellung von Pflegekonzepten für öffentliche Naherholungsgebiete.
  • Die fachliche Begleitung bei der Betreuung von Naturpark- und Landschaftspflegeverbänden in Abstimmung mit den zuständigen Fachbehörden.

Stand: 09.10.2023
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus