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Wasserschutzgebiet; Festsetzung

Zum Schutz der öffentlichen Wassergewinnung (Brunnen, Quellen) werden Wasserschutzgebiete ausgewiesen und von der Kreisverwaltungsbehörde per Verordnung festgesetzt.

Ansprechpartner - Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim

Gewässerschutz / Abfallrecht

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