Logo Bayernportal

Schießsport; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung vom Alterserfordernis für Kinder und Jugendliche

Wenn Ihr Kind jünger als 12 Jahre und schießsportlich begabt ist, dann müssen Sie bei der zuständigen Behörde eine Ausnahmegenehmigung beantragen, wenn es auf Schießstätten schießen möchte.

Landratsamt Cham

Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
8:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di
8:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi
8:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do
8:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung
Bitte vereinbaren Sie auch während dieser Zeiten einen Termin! Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Cham: Mo-Fr 7:30-12:00, Di 13:30-15:30, Do 13:30-17:45 bea: dies gilt nur für die Zulassungsstelle (nicht für Führerscheinstelle)

Hausanschrift

Rachelstr. 6
93413 Cham

Postanschrift

Postfach 1432
93404 Cham