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Fachschule; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung für die Aufnahme von Härtefällen

Die Voraussetzungen zur Aufnahme an Fachschulen sind in der Fachschulordnung geregelt. Sollten die Voraussetzungen nicht vorliegen, so kann die Schulaufsichtsbehörde in Härtefällen Ausnahmen für die Aufnahme in zweijährige Fachschulen genehmigen.

Ansprechpartner - Regierung von Schwaben

Sachgebiet 42.2 - Berufliche Schulen für Gesundheit, Sozialwesen, Hauswirtschaft, Agrarwirtschaft

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