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Heime für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige mit Behinderung; Beratung oder Einreichung einer Beschwerde

Die in Heimen betreuten Kinder und Jugendlichen, Angehörige, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Einrichtungen sowie die Einrichtungsträger und -leitungen können sich bei Beschwerden oder Fragen an die Heimberatungs- und Heimbeschwerdestellen der Regierungen wenden.

Ansprechpartner - Regierung von Niederbayern

Sachgebiet 13 – Soziales und Jugend, ESF-Vollzugsstelle, Geschäftsstelle für Schiedsstellen

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