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Straßenbeleuchtung; Meldung von defekten Straßenlampen

Gemeinden haben zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung innerorts nach ihrer Leistungsfähigkeit die öffentlichen Straßen zu beleuchten (...), wenn das dringend erforderlich ist und nicht andere aufgrund sonstiger Rechtsvorschriften hierzu verpflichtet sind.

Markt Wachenroth

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
9:00 Uhr - 12:30 Uhr
Di
9:00 Uhr - 12:30 Uhr
Do
9:00 Uhr - 12:30 Uhr

und

15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
9:00 Uhr - 12:30 Uhr
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Hausanschrift

Hauptstr. 23
96193 Wachenroth

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