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Steuererklärung; Bereitstellung von Vordrucken - BayernPortal

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Steuererklärung; Bereitstellung von Vordrucken

Die Steuerverwaltung stellt Formulare und Ausfüllanleitungen für die Steuererklärung und Vordrucke für weitere steuerliche Angelegenheiten zur Verfügung.

Beschreibung

Vordrucke für die Steuererklärung liegen bei den Finanzämtern zur Abholung bereit.

Die Steuervordrucke können auch im Internet abgerufen werden (siehe unter "Formulare"). Die Internetformulare können nicht per E-Mail von Ihrem Finanzamt angenommen werden. Bitte drucken Sie die Formulare aus und versenden Sie diese als Brief an das für Sie zuständige Finanzamt.

Eine elektronische Übermittlung ist nur unter Verwendung von ELSTER möglich (siehe "Verwandte Themen" - "Steuererklärung; Elektronische Übermittlung").

Formulare

  • Formular, bayernweit: Formulare und Ausfüllanleitungen für die Steuererklärung und Vordrucke für weitere steuerliche Angelegenheiten

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

Verwandte Themen

Stand: 21.02.2023

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat

Für Sie zuständig

 
 

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