Logo Bayernportal

Baugenehmigungsverfahren; Auskunft über den Bearbeitungsstand

Wenn Sie eine Baugenehmigung beantragt haben, können Sie sich gegebenenfalls online über den Bearbeitungsstand informieren.

Für Sie zuständig

Landratsamt Garmisch-Partenkirchen - Sg. 31 Bauverwaltung

Leistungsdetails

Sie benötigen hierzu die Zugangsdaten, die Ihnen von der Bauaufsichtsbehörde mitgeteilt worden sind.

Stand: 13.03.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr