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Bei Auszug aus der Wohnung haben Sie die Pflicht, sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde oder Stadt) abzumelden, sofern Sie keine neue Wohnung im Inland beziehen.
und
14:00 Uhr - 16:00 Uhrund
14:00 Uhr - 16:00 Uhrund
14:00 Uhr - 16:00 UhrMontag bis Freitag: 12.00 - 12.30 Uhr mit Termin
Donnerstag: 16.00 - 18.00 Uhr mit Termin
Sozialamt u. Sozialversicherungsamt:
Montag - Freitag 8.30 - 12.00 Uhr mit Termin
Würzburger Straße 33
91413 Neustadt a.d. Aisch
Marktplatz 5
91483 Neustadt a.d.Aisch