Logo Bayernportal

Wohnsitz; Abmeldung

Bei Auszug aus der Wohnung haben Sie die Pflicht, sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde oder Stadt) abzumelden, sofern Sie keine neue Wohnung im Inland beziehen.

Gemeinde Rattenberg

Bürgerbüro

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Hausanschrift

Dorfplatz 15
94371 Rattenberg

Postanschrift

Dorfplatz 15
94371 Rattenberg