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Bei Auszug aus der Wohnung haben Sie die Pflicht, sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde oder Stadt) abzumelden, sofern Sie keine neue Wohnung im Inland beziehen.
und
14:00 Uhr - 16:00 Uhrund
15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Bahnhofstraße 32
85375 Neufahrn b.Freising
Postfach 1380
85371 Neufahrn b.Freising