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Wohnsitz; Abmeldung

Bei Auszug aus der Wohnung haben Sie die Pflicht, sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde oder Stadt) abzumelden, sofern Sie keine neue Wohnung im Inland beziehen.

Stadt Langenzenn

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Corona-bedingt derzeit nur Vorsprachen mit Terminvereinbarung möglich.

Hausanschrift

Friedrich-Ebert-Straße 7
90579 Langenzenn

Postanschrift

Friedrich-Ebert-Straße 7
90579 Langenzenn