Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Bei Auszug aus der Wohnung haben Sie die Pflicht, sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde oder Stadt) abzumelden, sofern Sie keine neue Wohnung im Inland beziehen.
Hauptstr. 6
92665 Altenstadt a.d.Waldnaab
Hauptstr. 6
92665 Altenstadt a.d.Waldnaab