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Wohnsitz; Abmeldung

Bei Auszug aus der Wohnung haben Sie die Pflicht, sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde oder Stadt) abzumelden, sofern Sie keine neue Wohnung im Inland beziehen.

Markt Au i.d.Hallertau

Amt 1/10 - Bürgerdienste (Ewo, Gewerbe...)

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Hausanschrift

Untere Hauptstraße 2
84072 Au i. d. Hallertau

Postanschrift

Untere Hauptstraße 2
84072 Au i. d. Hallertau