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Wohnsitz; Abmeldung

Bei Auszug aus der Wohnung haben Sie die Pflicht, sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde oder Stadt) abzumelden, sofern Sie keine neue Wohnung im Inland beziehen.

Verwaltungsgemeinschaft Velden

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

nach Vereinbarung

Hausanschrift

Marktplatz 9
91235 Velden

Postanschrift

Marktplatz 9
91235 Velden