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Wohnsitz; Abmeldung

Bei Auszug aus der Wohnung haben Sie die Pflicht, sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde oder Stadt) abzumelden, sofern Sie keine neue Wohnung im Inland beziehen.

Markt Tüßling

Öffnungszeiten

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Hausanschrift

Marktplatz 2
84577 Tüßling

Postanschrift

Marktplatz 2
84577 Tüßling