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Feldgeschworene; Beauftragung

Feldgeschworene wirken bei der Kennzeichnung von Grenzen in der Örtlichkeit (Abmarkung) mit. Eine Feldgeschworenentätigkeit kann durch Grundstückseigentümer beantragt oder durch den Bürgermeister angeordnet werden.

Stadt Neutraubling

Öffnungszeiten

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Allgemein

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Do
8:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
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Hausanschrift

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93073 Neutraubling

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93073 Neutraubling