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Vor- und Nachnamen von Kindern; Informationen zur Bestimmung

Jedes Kind führt einen Nachnamen (Familiennamen) und einen oder mehrere Vornamen. Der Familienname wird grundsätzlich nach Maßgabe des Gesetzes festgelegt. Die Vornamensgebung steht ebenfalls den oder dem Personensorgeberechtigten zu.

Bayerisches Staatsministerium der Justiz

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