Wohnsitz; Anmeldung
Bei Bezug einer Wohnung müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde oder Stadt) anmelden.
Description
Bei Bezug einer Wohnung sind Sie verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde oder Stadt) anzumelden. Dies gilt auch bei einem Umzug innerhalb Ihrer Gemeinde oder Stadt.
Sie müssen hierzu einen Meldeschein ausfüllen und unterschreiben und diesen der Meldebehörde zusammen mit dem Personalausweis, dem anerkannten und gültigen Pass oder Passersatzpapier sowie der Bestätigung Ihres Wohnungsgebers oder dem entsprechenden Zuordnungsmerkmal vorlegen. Sofern das Melderegister automatisiert geführt wird, kann von dem Ausfüllen des Meldescheins abgesehen werden, wenn Sie persönlich bei der Meldebehörde erscheinen und auf einem Ausdruck die Richtigkeit und Vollständigkeit der bei der Meldebehörde erhobenen Daten durch Ihre Unterschrift bestätigen. Sie können sich bei der Anmeldung auch durch eine Person unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen (Anmeldeunterlagen und Vollmacht) vertreten lassen.
Ehegatten, Lebenspartner und Familienangehörige mit denselben bisherigen und künftigen Wohnungen sollen einen gemeinsamen Meldeschein verwenden; es genügt, wenn einer der Meldepflichtigen die Anmeldung vornimmt.
Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr müssen von ihrem gesetzlichen Vertreter angemeldet werden. Wird die Wohnung eines Personensorgeberechtigten bezogen, genügt es, wenn dieser die Anmeldung vornimmt.
Neugeborene, die im Inland geboren wurden, sind nur anzumelden, wenn sie in eine andere Wohnung als die der Eltern oder der Mutter aufgenommen werden.
Sofern für eine volljährige Person ein Pfleger oder ein Betreuer bestellt ist, der den Aufenthalt bestimmen kann, obliegt diesem die Anmeldung.
Wenn Sie sich nicht innerhalb von zwei Wochen anmelden, handeln Sie ordnungswidrig. In diesem Fall können Sie mit einer Geldbuße bis zu 1.000 Euro belegt werden.
Prerequisites
Tatsächliches Beziehen der neuen Wohnung (diese Wohnung wird auf Dauer oder zumindest mit einer gewissen Regelmäßigkeit vor allem zum Wohnen und Schlafen benutzt).
Deadlines
Die Anmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug erfolgen.
Required documents
-
Required document, Bavaria-wide:
ausgefüllter und unterschriebener Meldeschein
(Meldeschein ist bei der Meldebörde erhältlich)
- Required document, Bavaria-wide: Personalausweis oder Reisepass (zur Wohnort- bzw. Anschriftenänderung)
- Required document, Bavaria-wide: Wohnungsgeberbestätigung
Online transactions
Regional supplement (Responsible for editing: Markt Randersacker)
-
Online transactions, locally limited:
Umzug innerhalb des Marktes
Wenn Sie innerhalb Ihres Wohnortes oder innerhalb der Verwaltungsgemeinschaft umgezogen sind, können Sie Ihren Adresswechsel online melden.
-
Online transactions, locally limited:
Voranzeige einer Anmeldung
Sie können Ihre Zuzugsdaten wie Name und Anschrift vorab an die Meldebehörde online übermitteln.
Fees
keine
Legal bases
- Legal bases, Bavaria-wide: §§ 17, 23 und 54 Bundesmeldegesetz (BMG)
Related issues
Status: 03.06.2020
Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Responsible for you
-
Markt Randersacker
Phone
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Fax
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Website
General overview of procedures
Alphabetical and hierarchical overview of all procedures.