Logo Bayernportal

Wohnsitz; Anmeldung

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde, Stadt oder Verwaltungsgemeinschaft) anmelden.

Ansprechpartner - Große Kreisstadt Kulmbach

322 Bürgerbüro, Melde-Passabteilung, Soziale Angelegenheiten

Es wurden keine Ansprechpartner zugeordnet.