Zeltlager; Beantragung einer Erlaubnis für die vorübergehende Errichtung
Wer für kurze Zeit (höchstens zwei Monate) ein Zeltlager für mehr als drei Zelte errichten will, bedarf der Erlaubnis der Gemeinde.
Beschreibung
Wenn Sie höchstens für zwei Monate ein Zeltlager "auf der grünen Wiese" errichten möchten, benötigen Sie weder für den Lagerplatz selbst, noch für die Zelte und die erforderlichen Nebenanlagen wie Waschgelegenheiten, Beleuchtung oder Einrichtungen zur Abwasser- und Abfallentsorgung eine Baugenehmigung.
Sofern das Zeltlager jedoch mehr als drei Zelte umfassen soll, ist für die Errichtung des Zeltlagerplatzes die Erlaubnis der Gemeinde nach dem Landesstraf- und Verordnungsgesetz erforderlich.
Kosten
Rechtsgrundlagen
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: Art. 57 Abs. 1 Nr. 13 Buchst. f Bayerische Bauordnung (BayBO)
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Rechtsgrundlagen, bayernweit:
Art. 25 Gesetz über das Landesstrafrecht und das Verordnungsrecht auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Landesstraf- und Verordnungsgesetz - LStVG)
Zelten, Aufstellen von Wohnwagen
Rechtsbehelf
verwaltungsgerichtliche Klage
Stand: 02.05.2022
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Für Sie zuständig
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Stadt Vohenstrauß - Ordnungsamt
Telefon
+49 9651 9222-34
Telefax
+49 9651 9222-
Allgemeine Leistungsübersicht
Alphabetische und hierarchische Übersicht aller Leistungen.