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Heimatkundliche Schriften; Herausgabe

Die Landkreise und Gemeinden können heimatkundliche Schriften (z. B. Zeitschriften, Blätter) herausgeben.

Für Sie zuständig

Gemeinde Schnelldorf

Hausanschrift

Rothenburger Straße 13
91625 Schnelldorf

Postanschrift

Rothenburger Straße 13

91625 Schnelldorf

Telefon

+49 7950 9801-0

Leistungsdetails

Veröffentlichungen über heimatkundliche Themen sind bei den Landratsämtern und Gemeinden erhältlich.

Stand: 15.02.2024
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales