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Stelle für die Schulung in Erster Hilfe; Beantragung der amtlichen Anerkennung

Wer Erste-Hilfe-Kurse für Führerscheinbewerber durchführen möchte, benötigt grundsätzlich eine amtliche Anerkennung als sog. "Stelle für die Schulung in Erster Hilfe".

Ansprechpartner - Regierung der Oberpfalz

Sachgebiet 23 - Straßenverkehr, Personenbeförderung, Gewerbe

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