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Wenn ein Telekommunikationsunternehmen öffentlichen Straßengrund für die Verlegung von Telekommunikationslinien oder die Änderung von bereits verlegten Leitungen nutzen will, muss es hierfür eine Zustimmung nach dem Telekommunikationsgesetz beantragen.
und
14:00 Uhr - 17:00 Uhrund
14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Kaiserhof 3
83543 Rott a.Inn
Postfach 100
83541 Rott a.Inn