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Wenn ein Telekommunikationsunternehmen öffentlichen Straßengrund für die Verlegung von Telekommunikationslinien oder die Änderung von bereits verlegten Leitungen nutzen will, muss es hierfür eine Zustimmung nach dem Telekommunikationsgesetz beantragen.
und
13:45 Uhr - 16:00 Uhrund
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13:45 Uhr - 16:45 Uhr
Weiler 16
87538 Fischen i.Allgäu
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