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Geldwäsche; Durchführung der Aufsicht

Das Geldwäschegesetz - GwG schreibt für die Ausführung besonders gefährdeter Gewerbe und beruflicher Tätigkeiten die Einhaltung von Sicherungsmaßnahmen und Sorgfaltspflichten vor. Dadurch soll einem Missbrauch zum Zweck der Geldwäsche vorgebeugt werden.

Ansprechpartner - Regierung von Niederbayern

Sachgebiet 10 – Sicherheit und Ordnung

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