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Friedhof, Leichenhaus; Erlass einer Benutzungsordnung

Die Gemeinden müssen erforderliche Bestattungseinrichtungen, insbesondere Friedhöfe und Leichenräume vorhalten. Das gilt nicht, soweit dafür kein öffentliches Bedürfnis besteht. Dies ist vor allem dann der Fall, soweit ein kirchlicher Friedhof den Bedarf ausreichend abdeckt.

Markt Heimenkirch

Standesamt

Öffnungszeiten

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Allgemein

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Fr
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Am 1. Donnerstag des Monats nachmittags von 14:00 - 18:00 Uhr geöffnet

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88178 Heimenkirch

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